§ 1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte von Lara Hemgesberg Marketing | E-Commerce Beratung, nachfolgend Hem Marketing genannt. Abweichende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Diese Bedingungen beziehen sich auf sämtliche von Hem Marketing an den Kunden gelieferte Ware oder Dienstleistungen. Die verbindlichen Vertragsbestandteile ergeben sich aus dem Bestellschein und der Auftragsbestätigung. Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Angebote, Aufträge und Leistungen von Lara Hemgesberg Marketing | E-Commerce Beratung, nachfolgend Hem Marketing genannt. Für bestimmte Gruppen an Dienstleistungen können andere AGB geltend sein. Die für ein Angebot bzw. einen Auftrag gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in dem entsprechenden Angebot oder der Auftragsbestätigung vermerkt.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich. Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Hem Marketing und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Leistungsgegenstand
Hem Marketing übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Angebote, Projekte und Aufträge. Die Vertragspflichten bzw. Leistungsgegenstände ergeben sich vorrangig aus den übermittelten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen Hem Marketing und dem Kunden. Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist das Erbringen der im Vertrag schriftlich genannten und spezifizierten Leistung, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden geplante wirtschaftliche oder andere erhoffte Erfolge. Hem Marketing ist dazu berechtigt, sich für die Durchführung der Vertragsleistung an Dritten zu bedienen.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Kunde erklärt mit Abschluss eines Vertrages mit Hem Marketing, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, Fotos und Grafiken, die er uns übergibt, zustehen. Im Rahmen des mit Hem Marketing abgeschlossenen Vertrages übertragen wir dem Kunden das einfach, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, die im Vertrag festgehaltenen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen (Nutzungsrecht). Eine weitere Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Verteilung von Unterlizenzen, Vermietung oder Vervielfältigung ist unzulässig. Sämtliche von uns erstellten grafischen Entwürfe und Stickkarten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben auch nach Bezahlung unser geistiges Eigentum (Urheberrecht). Die Weiterverwendung für andere Zwecke als die mit Hem Marketing vertraglich vereinbarten Zwecke oder für sonstige Verwendung durch Dritte bedarf es unserem ausdrücklichen Einverständnis. Die für Druckaufträge gefertigten Druckvorlagen, wie Filme, Klischees, Druckplatten usw bleiben ebenfalls unser Eigentum. Eine Überlassung dieser Originale, und somit die Möglichkeit des Erwerbs weiterführender Nutzungsrechte, ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich. Jede Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe der von uns erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, z.B. Urheberrechte sind. Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, Grafiken, Manuskripte, Datenträger usw. besteht keine Aufbewahrungs- bzw. Rücksendepflicht. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden können.
§ 5 Erwähnungsanspruch
Hem Marketing ist dazu berechtigt, Kopien von von Hem Marketing erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen, online und offline, zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.
§ 6 Mitwirkungspflicht der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Hem Marketing bei der Leistungserbringung durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Fact Sheets, Datenmaterial usw. zu unterstützen, soweit dies zur Leistungserringung erforderlich ist. Bild-, Ton- oder Textdateien sind in einem gängigen, verwendbaren, digitalen Format zu übermitteln. Im Falle einer unumgänglichen Konvertierung der übermittelten Datenformate, übernimmt der Kunde die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Der Kunde stellt sicher, dass Hem Marketing zur Nutzung der übermittelten Materialien in einem erforderlichen Umfang berechtigt sind, der der Vertragserfüllung dient. Der Kunde verpflichtet sich, sorgfältig Korrektur zu lesen und auf die Satzgestaltung, Verwendung von Firmenzeichen etc. zu achten. Korrekturabzüge und Stickkarten sind vom Kunden zu prüfen, der Kunde hat daher die letzte Entscheidung und Verantwortung. Wir haften nicht für die vom Kunde übersehenen Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Stickkarten, Reinausführungen und Reinzeichnungen, Webseiten oder sonstige Leistungen und Dienstleistungen entfällt jede Haftung seitens Günter Hemgesberg e.K.. Der Kunde trägt für seine Mitwirkungshandlungen eigene Kosten und Verantwortung.
§ 7 Fristen und Termine
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Hem Marketing schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich spezifiziert worden sind. Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung. Die Einhaltungen der Fristen durch Hem Marketing setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere zur rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkungspflicht und Zahlung nachkommt. Ansonsten verlängern sich vereinbarte Fristen zumindest um den der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages ist eine Änderung des Liefertermins seitens Hem Marketing möglich. Überschreitet Hem Marketing unverbindliche Liefertermine bzw. Fristen um mehr als 6 Wochen, so kann der Kunde schriftlich auffordern binnen angemessener Nachfrist zu liefern. Bei verbindlichen Lieferterminen oder Fristen steht dieses Recht dem Kunden unmittelbar nach Fristablauf zu. Mit dieser Mahnung kommt Hem Marketing in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Jede weitere Haftung von Hem Marketing für Folgen des Verzuges oder der Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und - sofern sie zur Unmöglichkeit der Ausführung des vertraglichen Leistungsgegenstand führen - vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe kann unter diesen Umständen nicht geltend gemacht werden.
§ 8 Zahlungen und Preise
Sämtliche Vertragsleistungen und Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer vollständiger Bezahlung Eigentum von Hem Marketing. Preise beziehen sich auf eine Leistungserfüllung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und sind freibleibend. Sie verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer und Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Versandkosten), die gesondert in Rechnung gestellt werden. Falls eine Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, kann ein mit dem Kunden im Vorfeld vereinbartes Präsentationshonorar in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung ist frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar: 50% Anzahlung des Rechnungsbetrags nach Eingang der Auftragsbestätigung und 50% spätestens bei Lieferung.
§ 9 Abnahme und Gefahrenübergang
Falls Lieferungen versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes an das Transportunternehmen auf unsere Kunden über. Teillieferungen und frachtfreie Lieferungen sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen. Eine Stornierung durch den Kunden benötigt zur Gültigkeit eine schriftliche Zustimmung von Hem Marketing. Ist Hem Marketing mit einer Stornierung einverstanden, so ist Hem Marketing berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes einzufordern. Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so kann Hem Marketing eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist Hem Marketing berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und offene Zahlungen einzufordern.
§ 10 Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung darf Hem Marketing die Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig aufnehmen und archivieren, und diese Daten, den gesetzlichen Bestimmungen zufolge, verarbeiten und einsetzen. Wechselseitig übermittelte Informationen, Unterlagen und Kenntnisse dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern diese nicht bei der Mitwirkung der Vertragserfüllung involviert sind.
§ 11 Haftung
Für alle bei der Auftragsabwicklung durch Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von Hem Marketing verursachten Sach- oder Personenschäden wird die Schadenersatzpflicht beschränkt auf den direkten Schaden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Hem Marketing haftet nicht für mittelbare Vermögensschäden als adäquate Folge von Direktschäden. Weitere Ersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand und zwar auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nach unserer Wahl das Amtsgericht Rheinbach oder das Landgericht Bonn.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unseren Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt. Stand: Januar 2020